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Die Pass-Stelle des AFCVBB e. V. ist der Geschäftsstelle des Verbandes angegliedert. Sämtliche Unterlagen für die Beantragung der Spielerpässe sind im Original bei der Geschäftsstelle des AFCVBB e. V. einzureichen. Blankoformulare für die Beantragung eines Spielerpasses sind in der Geschäftsstelle des Verbandes erhältlich. American Football und Cheerleading Verband Berlin Brandenburg e. V. Verantwortliche für die Pass-Stelle sind
Sämtliche Unterlagen für die Beantragung der Spielerpässe sind im Original bei der Geschäftsstelle des AFCVBB e. V. einzureichen. Blankoformulare für die Beantragung eines Spielerpasses sind in der Geschäftsstelle des Verbandes erhältlich. Grundlage für die Erteilung des Spielerpasses ist die jeweils gültige BSO. Farbe der Spielerpässe (§ 8 BSO):
Spielerpässe mit der Kennzeichnung „F“ berechtigen nicht zum Spielen sowohl im Flagfootball als auch im Tackle-Team des jeweiligen Vereins. Es ist erlaubt sowohl eine Spielerlizenz für Flagfootball als auch für Tackle-Football zur selben Zeit zu besitzen. Die Spielerlizenzen für Flag-Football und für Tackle-Football können für unterschiedliche Vereine ausgestellt werden. Der Spielerpassantrag muss mindestens folgende maschinengeschriebene Erkennungsmerkmale und Daten des Inhabers enthalten (§ 6 BSO) :
Der Spielerpass und der Spielerpassantrag muss ein herkömmliches farbiges Passfoto auf Fotopapier enthalten. Beide Fotos müssen identisch sein. |


